Erfahrungen & Bewertungen zu My Finanzplaner

Riester-Rente

Altersvorsorge mit hohen Zulagen & Steuervorteilen

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    für Sie selbst
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    1 4% vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgelt (max. 2.100 € förderfähig)

    2 Ist dieser Jahresbeitrag geringer als 60 €, so sind mindestens 60 € als Sockelbetrag jährlich als Beitrag zu leisten.

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    Eine hohe staatliche Förderung, Pfändungs- und Insolvenzschutz, lebenslange garantierte Rente, zahlreiche Steuervorteile und ein Bonus für Berufseinsteiger: Ohne Frage, Riester-Sparer genießen viele Vorteile. Einschließlich der staatlichen Zulagen werden jährlich vier Prozent des Bruttogehalts im Riester-Vertrag angespart; davon übernimmt allein die zentrale Zulagenstelle ab 2018 eine jährliche Grundzulage von 175 EURO. Zusätzlich erhält jedes kindergeldberechtigte Kind eine Förderung von 185 EURO; in oder nach 2008 geborene Kinder werden gar mit 300 EURO gefördert. Daher ist die Riester-Rente besonders geeignet für junge Familien oder Alleinerziehende, lohnt sich durch die hohen Steuervorteile aber auch für Besserverdienende. Schließlich kann eine Riester-Police bis zu 2.100 EURO bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Riester-Rente: Zahlreiche Produkte & Vertragsformen

    Angefangen vom Wohn-Riester über Riester-Banksparpläne bis hin zur klassischen privaten Altersvorsorge: Mittlerweile stehen zahlreiche Riester-Produkte zur Verfügung, die entweder als lebenslange Rente oder kombiniert mit einem Kapitalwahlrecht von maximal 30 Prozent ausgezahlt werden. Ebenso kann eine Riester-Rentenversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) verbunden werden. Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Geld äußerst flexibel in die Altersvorsorge zu investieren und zugleich von den Zulagen der Riester-Rente zu profitieren. Wir stellen gerne für Sie den Kontakt zum passenden Anbieter her. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Riester-Rente an!

    Wie funktioniert eine Riester-Rente und wie sinnvoll ist sie?

    Die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester eingeführte Riester-Rente soll durch staatliche Zulagen und einen Sonderausgabenabzug die private Altersvorsorge der Allgemeinheit fördern und die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen. Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere private Rente auch. Der Riester-Sparer schließt eine Riester-Police ab und zahlt bis zum Rentenbeginn regelmäßig Beiträge ein, die sich durch die Riester-Förderung, Rendite und Zinseszins schnell vervielfachen.

    Die Höhe der monatlichen Einzahlungen kann selbst festgelegt und jederzeit geändert werden. Um die kompletten Riester-Zulagen vom Staat zu erhalten, muss jährlich ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des vorjährigen Bruttogehaltes inklusive Zulagen entrichtet werden. Die vorgeschriebene Obergrenze liegt bei 2100 Euro. Geringverdiener, die diesen Beitrag nicht aufbringen können oder Menschen mit einem negativen Vorjahreseinkommen dürfen zwar eine Riester-Rentenversicherung abschließen, erhalten jedoch nicht die vollen Zulagen. In diesem Fall muss pro Jahr mindestens ein Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden.

    Wird der Mindesteigenbeitrag in voller Höhe entrichtet, werden Riester-Sparer jährlich mit einer Grundzulage von 175 Euro gefördert und erhalten pro Kind eine Kinderzulage von 185 Euro (Geburten vor dem 31.12.2007) bzw. eine Kinderzulage von 300 € (Geburten nach dem 01.01.2008). In der Regel steht die Kinderzulage dem Kindergeldempfänger bzw. der Mutter bei verheirateten Paaren zu. Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten.

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    Wer kann eine Riester-Rente beantragen?

    Jeder Arbeitnehmer und Berufsauszubildende, der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente entrichtet, hat einen Anspruch auf staatliche Förderung. Junge Menschen, die zu Beginn des Vertragsabschlussjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
    Weiterhin Zulagen-berechtigt sind Beamte, Soldaten, Richter, Landwirte und Notare und die Bezieher von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten-, und Übergangsgeld sowie Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Auch Menschen mit sozialen Aufgaben oder einer Erwerbsminderung können unter Umständen am Riester-Sparen teilnehmen.

    Welche Riester-Policen gibt es?

    Das Thema Riester-Rente ist in aller Munde, dennoch wissen die allerwenigsten Anleger, welche Spar-Varianten überhaupt möglich sind. So können Interessenten zwischen einem Riester-Fondssparplan, einem Riester-Banksparplan, der klassischen Riester-Rentenversicherung und dem Wohn-Riester wählen. Grundsätzlich haben alle Policen ihre Vor- und Nachteile, so dass die aktuelle Lebenssituation der beste Ratgeber für die Wahl der Versicherung ist.

    Welches Riester-Angebot passt zu mir?

    Nicht immer ist es einfach, das passende Riester-Angebot zu finden. Obwohl die Entscheidung für einen speziellen Vertrag oder eine bestimmte Spar-Variante äußerst individuell ist, gibt es einige Kriterien, welche die Auswahl erleichtern können. So bieten sich bei jungen Riester-Einsteigern unter 40 Jahren bevorzugt Riester-Fondspolicen an, da hier die Rendite-Chancen am höchsten sind und eventuelle Verluste aufgrund der langen Anspardauer minimal sind. Je älter der Sparer, desto mehr empfiehlt es sich, auf Sicherheit zu setzen. So sind ab einem Lebensalter von 45 Jahren entweder ein Riester-Banksparplan oder eine Riester-Versicherung eine gute Wahl. Eine garantierte Rendite erhält der Sparer allerdings nur bei der klassischen Riester-Rente. Für Familien und junge Paare, die ein Eigenheim finanzieren wollen, bietet sich ein Wohn-Riester an. Grundsätzlich sollten vor Vertragsabschluss immer mehrere Riester-Angebote betrachtet und das Gespräch mit einem erfahrenen Berater gesucht werden. Schließlich ist ein späterer Anbieterwechsel häufig mit Kosten verbunden.

    Wie wird die Riester-Förderung beantragt?

    Grundsätzlich gilt die staatliche Förderung nur für ausgewählte, vom Staat anerkannte Riester-Produkte, die man an ihrer Prüfnummer und ihrem Zertifizierungsverweis erkennt. Aber selbst dann fließt das Geld nicht von alleine, sondern muss jährlich neu beantragt werden. Dies kann auf Wunsch auch der Anbieter übernehmen, benötigt dafür aber einen Dauerzulagenantrag vom Sparer. Dieses Vorgehen ist einerseits zwar sehr bequem, birgt aber andererseits auch ein hohes Risiko, der ZfA aus Unkenntnis des Anbieters eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitzuteilen. Im schlimmsten Falle müssen fälschlich erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden.

    Wann und wie lange wird eine Riester-Rente ausgezahlt?

    Bei Vertragsabschluss vor dem 31. Dezember 2011 können sich Sparer ihren „Riester“ ab Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen. Bei später abgeschlossenen Verträgen wird die Rente frühestens ab 62 überwiesen. Bei Rentenantritt dürfen Riester-Sparer einmalig 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen. Die Auszahlung der monatlichen Rente ist unabhängig vom erreichten Lebensalter und dauert bis zum Lebensende.

    Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?

    Eine Riester-Rente ist nur eingeschränkt vererbbar. Lediglich der Ehegatte des Verstorbenen kann das angesparte Guthaben inklusive der staatlichen Vergünstigungen ohne Abzüge übernehmen. Allerdings nur, wenn bis vor dem Tod eine eheliche Wohngemeinschaft bestanden hat und der Erbe das angesparte Guthaben in einen eigenen Riester-Vertrag überträgt. Andere Erben müssen meist die Riester-Förderung zurückzahlen und die Erträge im Nachhinein versteuern.

    Darüber hinaus gibt es gravierende Unterschiede von Anbieter zu Anbieter, so dass vor Abschluss eines Riester-Produkts im Interesse der Hinterbliebenen unbedingt überprüft werden sollte, was im Todesfall mit dem Riester-Kapital passiert. Bei einem bestehenden Riester-Vertrag mit ungünstigen Erbklauseln ist der Abschluss eines neuen Vertrags nur bis zum Alter von 60 Jahren möglich.

    Am einfachsten können Banksparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen hinterlassen werden. Ab dem 85. Lebensjahr allerdings ist die Umwandlung in eine lebenslange Rentenversicherung Pflicht. Ab jetzt kann nur noch vererbt werden, wenn zuvor eine bestimmte Rentengarantiezeit zwischen 5 und 30 Jahren vereinbart wurde. Verstirbt der Riester-Rentner, wird an die Erben in der noch verbleibenden Garantiezeit eine monatliche Rente ausgezahlt.

    Wie wird ein Riester-Vertrag versteuert?

    Eine Riester-Rente wird nachgelagert zum Auszahlungstermin mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Dabei ist die Höhe der anfallenden Steuer vom Gesamteinkommen abhängig und durch die geringeren Einkünfte im Rentenalter meist deutlich niedriger als während des Berufslebens. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen, bei denen lediglich die Erträge versteuert werden, werden bei Riester-Verträgen für die komplette ausgezahlte Rente Steuern entrichtet.

    Während des Ansparens können die Sparbeträge bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wird von der Steuerersparnis die Förderung wieder abgezogen, so dass sich die Steuererleichterung bei hohen Zulagen deutlich verringert. Ist der Steuervorteil höher als die staatlichen Zulagen, erhält der Sparer eine Steuerrückzahlung.

    Warum sollte man eine Riester-Rente nicht kündigen?

    Wie jeder Versicherungsvertrag lässt sich auch ein Riester-Vertrag komplett kündigen. Dennoch ist davon dringend abzuraten, denn der Riester-Versicherte muss dem Staat alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Besser ist es auf jeden Fall, die Versicherung bei finanziellen Engpässen beitragsfrei zu stellen und ruhen zu lassen.

     


    Riester-Zulagen: So erhalten Sie die maximale staatliche Förderung

    Die Riester-Rente ist für Sparer vor allem deshalb so attraktiv, weil es neben Steuervorteilen diverse Zulagen gibt. Diese können sich je nach individueller Situation auf mehrere hundert Euro jährlich summieren. Die konkrete Höhe der Zulagen ist abhängig von verschiedenen Faktoren, sodass sich der Abschluss eines Riester-Vertrags für manche Interessenten mehr lohnt als für andere. Damit Sie sich die volle Höhe der staatlichen Förderung gutschreiben lassen können, sollten Sie also einige Aspekte bereits beim Vertragsabschluss beachten. Unsere Koorperationspartner erklären Ihnen gern, wie Sie als Riester-Sparer bei minimalem Einsatz maximal von den Zulagen profitieren.

    Was ist eine Riester-Zulage?

    Das Konzept der Riester-Rente wurde entwickelt, um die private Altersvorsorge zu fördern. Dafür werden die Sparer mit einem Mix aus Zulagen und Steuervorteilen belohnt. Wer auf sein Riester-Konto einzahlt, sammelt dort also nicht nur die eingezahlten Beiträge plus Zinsen an, sondern kann außerdem jedes Jahr eine ganze Reihe von Zulagen erhalten. Dadurch erhöht der Staat gewissermaßen das angesparte Vermögen und die im Alter erzielte Riester-Rente. Insgesamt werden vier verschiedene Riester-Rente-Zulagen angeboten, deren Erhalt an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Wichtig: Die erhaltenen Zulagen sind fest an das jeweilige Riester-Produkt geknüpft. Lösen Sie den Vertrag vorzeitig auf, müssen Sie das erhaltene Geld wieder zurückzahlen.

    Welche Riester-Zulagen gibt es?

    Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen, haben Sie theoretisch Anspruch auf vier verschiedene Arten von Zulagen:

    • Grundzulage: 175,00 Euro
    • Kinderzulage (vor 2008 geborene Kinder): 185,00 Euro
    • Kinderzulage (nach 2008 geborene Kinder): 300,00 Euro
    • Berufseinsteigerbonus bis zum 25 Lj.: 200,00 Euro (einmalig)

    Diese staatlichen Zulagen sind für alle Riester-Sparer identisch und wurden erst im Jahr 2018 deutlich erhöht. So wurde beispielsweise die Grundzulage um mehr als 13 Prozent angehoben, welche sich vor 2018 lediglich auf 154,00 Euro belief. Die Riester-Rente-Zulagen werden – sofern Sie als Sparer alle Voraussetzungen erfüllen – jährlich gewährt.

    Wie funktioniert die Riester-Grundzulage?

    Die Riester Grundzulage ist gewissermaßen das Herzstück der Riester-Förderung, denn Sie steht jedem zu, der sich für einen Riester-Vertrag entscheidet. Sie beträgt immer 175,00 Euro und wird jährlich gewährt. Bei einem Einzahlungszeitraum von 30 Jahren können so allein 5.250,00 Euro über die Grundzulagenförderung zusammenkommen. Um die Grundzulage erhalten zu können, muss jedoch eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie zahlen jährlich mindestens 4 Prozent Ihres vorjährigen Bruttoeinkommens auf Ihr Riester-Konto ein.
    • Falls Sie Geringverdiener sind oder im vorangegangenen Jahr ein Negativeinkommen hatten, zahlen Sie jährlich mindestens den Sockelbetrag von 60,00 Euro ein.

    Sollten Sie weniger als die angegebenen 4 Prozent Ihres letztjährigen Bruttoeinkommens eingezahlt oder auch die 60,00 Euro als Jahreseinzahlungssumme nicht erreicht haben, wird die Höhe der Grundzulage anteilig berechnet und gutgeschrieben.

    Wie funktioniert die Riester-Kinderzulage?

    Die Riester-Kinderzulage bietet Familien ebenso wie Alleinerziehenden viele Möglichkeiten, um zusätzliche Förderungen zu erhalten. Wie viel Geld der Staat Ihnen jährlich dazuzahlt, ist dabei nicht nur abhängig von der Anzahl der Kinder, sondern auch von deren Geburtsjahr. Für alle Kinder, die vor 2008 geboren wurden, winken jährlich exakt 185,00 Euro an Zulage. Sollten in Ihrem Haushalt Kinder leben, die nach 2008 geboren wurden, liefert die Riester-Rente als Kinderzulage 300,00 Euro jährlich – und zwar genauso lange, wie Sie für Ihren Nachwuchs Kindergeld bekommen. Das bedeutet: Die Kinderzulage wird ausgezahlt, bis Ihre Kinder volljährig sind oder (im Falle einer anschließenden Ausbildung oder eines Studiums) das 25. Lebensjahr abgeschlossen haben.

    Wer bekommt die Riester-Kinderzulage?

    Damit Sie die volle Kinderzulage Ihres Riester-Vertrags erhalten, sollten Sie genau wissen, welches Elternteil die Zulage beantragen kann. Grundsätzlich gilt: Eine Auszahlung der Kinderzulage ist nur einmal jährlich möglich. Besitzen beide Elternteile jeweils einen eigenen Riester-Vertrag, sollten sie sich vorab besprechen, wer die Riester-Zulage fürs Kind bekommen soll. In der Regel entscheiden Eltern sich für das Elternteil mit dem geringeren Einkommen. Unter Umständen bedarf dies einer aktiven Änderung. Denn bei verheirateten Paaren wird die Kinderzulage normalerweise automatisch der Mutter gutgeschrieben. Sollten Sie als Eltern nicht verheiratet sein, werden die staatlichen Zulagen demjenigen Elternteil gutgeschrieben, das auch das Kindergeld bekommt.

    Ab wann gibt es die Kinderzulage bei Riester?

    Sie möchten zusätzlich vom Kindergeld von der Kinderzulage profitieren, um sich im Alter eine üppigere Rente auszahlen zu lassen? Dann sollten Sie die Kinderzulage am besten direkt bei der Geburt Ihres Kindes beantragen. Hierfür benötigen Sie allerdings einige Informationen der Familienkasse, so zum Beispiel die Kindergeldnummer. Sehr gern helfen wir Ihnen dabei die nötigen Angaben zusammenzustellen, damit Sie Ihren Anspruch auf die volle Riester-Zulage für Ihr Kind nicht verlieren oder ungenutzt verstreichen lassen.

    Welchen Bonus bekommen junge Menschen als Zulage für Riester?

    Sie fragen sich, wann der perfekte Zeitpunkt gekommen ist, um an die private Altersvorsorge zu denken? Die Antwort ist einfach: So früh wie möglich. Schließlich profitieren vor allem junge Menschen bei einem Vertragsabschluss von einer besonderen Riester-Förderung: Sie erhalten den sogenannten Berufseinsteigerbonus. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zulage in Höhe von 200,00 Euro. Auf diese hat Anspruch, wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maximal 25 Jahre alt ist und sich im ersten Berufs- oder Ausbildungsjahr befindet. Die eigene Riester-Rente mit der zusätzlichen Zulage etwas aufzubessern, gelingt schon in jungen Jahren sehr unkompliziert. Denn wenn das Ausbildungsgehalt eher gering ausfällt, gibt es schon bei einer Einzahlungssumme von nur 60,00 Euro im ersten Jahr die volle Zulage von 375,00 Euro. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Kinder vorhanden sein, kann die Riester-Förderung um weitere Euros steigen.

    Wo beantrage ich die Riester-Zulage?

    Wenn Sie Ihre zukünftige Rente regelmäßig mit den vorgegebenen Mindesteinzahlungsbeträgen aufbessern und dementsprechend Anspruch auf die Riester-Rente-Zulagen haben, sollten Sie wissen, wie Sie diese beantragen. Normalerweise erfolgt die Gutschrift nämlich nicht automatisch. Stattdessen müssen Sie die Riester-Förderung jedes Jahr aufs Neue beantragen. Das funktioniert ganz einfach über ein Formular, das Ihnen der Riester-Anbieter zusendet, bei dem Sie den Vertrag für die geförderte Altersvorsorge abgeschlossen haben. Vergessen Sie aber nicht Ihren Antrag auf Riester-Zulagen rechtzeitig abzuschicken, denn es gibt eine Verjährungsfrist, die Sparer unbedingt einhalten sollten. Diese läuft für die Zulagen für 2020 beispielsweise mit dem Jahresende 2022 ab. Damit Sie diese Fristen nicht versäumen, empfehlen wir Ihnen den Antrag direkt zu Beginn des nächsten Jahres zu stellen. Das bedeutet: Um die Zulagen für 2020 zu erhalten, sollten Sie den vollständigen Antrag für Ihre Riester-Rente Förderung am besten direkt zu Beginn von 2021 einreichen.

    Alternativ können Sie ein Dauerzulageverfahren einrichten. In diesem Fall werden Ihre Daten bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gespeichert. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern – durch die Geburt eines Kindes, die Trennung vom Ehepartner oder den Schritt in die Selbstständigkeit – müssen Sie diese Änderungen natürlich schriftlich mitteilen. Dann berechnet die Zentrale Zulagenstelle Ihre neue Förderung automatisch.

    Riester-Zulage berechnen: Wir holen für Sie die größtmögliche Förderung heraus

    Sie wissen bereits jetzt, dass die Rente für Sie nicht ausreicht und möchten Ihre persönliche Altersvorsorge über die Riester-Rente aufbessern? Dann sollten Sie es nicht verpassen, sich die größtmögliche staatliche Förderung in Form von Zulagen zu sichern. Gern erklären wir Ihnen, wie Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger auch mit kleinen Riester-Beiträgen viel sparen können und wie Sie diese Beiträge zur Riester-Rente zusätzlich noch in der Steuererklärung geltend machen können. Verlassen Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge – sichern Sie sich finanzielle Unabhängigkeit im Alter durch private Vorsorge. Unsere unabhängigen Berater erklären Ihnen gern alle Details rund um höhere Zulagen, Riester-Sparpläne und Co. – vereinbaren Sie gleich einen Termin.

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